KfW-Förderung beim Hausbau
KfW-Förderung beim Hausbau – Der Bau des ersten Eigenheims kann kostenintensiv sein. Um die Kosten beim Hausbau zu senken, sollten Bauherren und Bauherrinnen prüfen, ob ein Zuschuss von der KfW in Form eines attraktiven Kredits möglich ist. Das zinsverbilligte Darlehen sollte man sich nicht entgehen lassen, denn der Bau von energieeffizienten Häusern wird belohnt. Allerdings ergeben sich für viele angehende Eigenheimbesitzer offene Fragen, da die Voraussetzungen für eine KfW-Förderung Anfang 2024 angepasst worden sind. Was gilt es also zu beachten und welche klimafreundlichen Baumaßnahmen sind für eine Förderung relevant? Alles wichtige zu der aktuellen KfW-Förderung beim Hausbau jetzt in unserem Festpreishaus-Blog!
Seit Februar 2024 ist die Förderung von klimafreundlichen Neubauten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, erneut möglich. Nach dem Antragsstopp Ende 2023 wird das energieeffiziente bauen nun endlich wieder vom Staat belohnt. Wie das genau funktioniert und was du beachten musst, dass erfährst du in unserem Blog „KfW-Förderung beim Hausbau“!
Aber fangen wir erst einmal bei den Grundlagen an: Was macht die KfW überhaupt? Die Kreditanstalt ist eine vom Staat gegründete Förderbank, welche private Personen unter anderem beim Hausbau unterstützen soll. Neben dem Angebot einer Baufinanzierungen mit niedrigen Zinsen, greift die KfW zudem auch Bauherren und Bauherrinnen unter die Arme, welche sich den Wunsch eines energieeffizienten Hauses erfüllen wollen. Das ist natürlich besonders vorteilhaft um den eigenen Geldbeutel zu schonen. Grundsätzlich gilt: Je umweltfreundlicher man baut, desto höhere finanzielle Vorteile dürfen erwartet werden.
KfW-Förderung beim Hausbau – Was gefördert wird
Die Neubauförderung läuft unter dem Namen “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau” (BEG KFN) und wird vom Bundesbauministerium verwaltet. Gefördert wird der Neubau oder Kauf von Gebäuden mit geringen Treibhausgasemissionen, niedrigem Primärenergiebedarf, hohem Anteil erneuerbarer Energien und nachhaltiger Bauweise. Die Förderung gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, wir wollen uns in diesem Blog aber auf die privaten Wohngebäude konzentrieren.
Es gibt zwei Förderstufen:
1. Klimafreundliches Wohngebäude (KFN)
2. Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel (KFN-QNG)
Für beide Stufen müssen die Gebäude dem Effizienzhaus-Standard 40 entsprechen, bestimmte Treibhausgasgrenzwerte einhalten und dürfen keine fossilen oder Biomasse-Heizungen verwenden. Ein Energieeffizienz-Experte muss die Einhaltung prüfen. Zusätzlich benötigt die Stufe KFN-QNG ein Nachhaltigkeitszertifikat (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM), welches die Einbindung einer Zertifizierungsstelle und eines QNG-Nachhaltigkeitsberaters erfordert. Details können angehende Eigenheimbesitzer auf www.nachhaltigesbauen.de einsehen.
Die Neubauförderung BEG KFN für private Bauherren besteht aus einem Kredit mit Zinsverbilligung, Die Mindestlaufzeit beträgt vier Jahre. Die Förderhöchstbeträge belaufen sich auf 100.000 Euro für klimafreundliche Wohngebäude (KFN) sowie auf 150.000 Euro für klimafreundliche Wohngebäude mit QNG-Siegel (KFN-QNG). Der Zinssatz richtet sich nach dem Marktzins und wird für die erste Zinsbindungsfrist fixiert. Die einzelnen Laufzeitvarianten im Überblick:
– bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
– bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
– bis zu 25 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
– bis zu 35 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
KfW-Förderung beim Hausbau – Welche Baumaßnahmen zur Energieeffizienz beitragen
KfW-Zuschüsse kann man beim Bau des ersten Eigenheims für viele energetische Maßnahmen erwarten. Wichtig zu beachten ist aber, dass erst die Kombination verschiedener energieeffizienter Produkte die angehenden Hausbewohner zu einem KfW-Zuschuss berechtigt. Laut KfW tragen die folgenden Baumaßnahmen dazu bei die Energie-Effizienz des Eigenheims zu erhöhen.
Dämmung der Außenwände: Minimierung von Wärmeverlust durch eine energetisch optimierte Bauweise.
Dämmung des Daches: Eine Dämmung ist sowohl für Schräg- als auch Flachdächer energieeffizient möglich.
Dämmung der Kellerdecke: Eine Kellerdecke kann von oben und auch von unten gedämmt werden.
Hochwertige Fenster und Sonnenschutz: Die Dreifachverglasung ist Voraussetzung um eine Effizienzhaus-Stufe erreichen zu können und mittlerweile der Standard beim Hausbau.
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: Lüftungsanlagen beugen Schimmelbildung vor und wirken sich positiv auf das Raumklima aus. Heizkosten können eingespart werden, wenn die Wärmerückgewinnung bei einer Anlage eingebaut ist.
Klimafreundliche Heizung: Die KfW fördert diverse klimafreundliche Heizungssysteme, dazu gehören beispielsweise Wärmepumpen, Solarthermie, Brennstoffzellen aus grünem Wasserstoff, Wärmenetze und Gebäudenetze.
Einbau einer Photovoltaik-Anlage: Durch die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Eigenheims wird Sonnenenergie automatisch in Strom umgewandelt.
Einbau einer Solarthermie-Anlage: Die Solarthermie arbeitet gleich doppelt – sowohl für die Heizung als auch für die Warmwasseraufbereitung.
Festpreishaus-Tipp: Soll ein neues KfW-Effizienzhaus gebaut werden, dann wird dies in der Regel mit einer entsprechenden Fachplanung und Baubegleitung realisiert. Speziell ausgebildete Experten für Energieeffizienz nehmen die Detailplanung vor und sorgen für eine hohe Qualität bei den energetischen Maßnahmen!
KfW-Förderung beim Hausbau – Die Neubauförderung beantragen
Für eine ordnungsgemäße Beantragung wird zu Beginn ein Experte für Energieeffizienz benötigt, welcher gemeinsam mit den Bauherren die gewünschten Baumaßnahmen plant und im Anschluss den Förderungsantrag durchführt. Dabei bestätigt dieser, dass das Haus die Mindestanforderungen des EH40-Standards sowie die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS erfüllt. Für die Stufe 2 im Programm “Klimafreundlicher Neubau” ist zudem die Einbindung einer Zertifizierungsstelle und eines QNG-Nachhaltigkeitsberaters erforderlich. Die Bestätigung muss der Bauherr an die zuständige Bank weiterleiten. Jetzt heißt es abzuwarten: Erst mit einer Zusage zur Förderung sind die energetischen Maßnahmen umzusetzen. Werden die Maßnahmen verfrüht umgesetzt, so läuft man Gefahr, dass die Förderungsberechtigung nicht mehr gültig ist. Sobald die KfW dem Kredit zustimmt, kann der Einbau der energieeffizienten Produkte erfolgen. Glückwunsch! Die jungen Familien und Paare dürfen sich jetzt auf einen zinsverbilligten Kredit freuen – der Geldbeutel wird spürbar entlastet.
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